In besonderen Fällen führen wir die Behandlung auch bei Ihnen zu Hause oder in
Pflege- und Altersheimen durch. Voraussetzung für die Kostenübernahme seitens
der Krankenkasse ist eine Einschränkung in der Mobilität des Betroffenen.

Die Beurteilung und Verordnung eines notwendigen Hausbesuchs obliegt dem
behandelnden Arzt.